Wer eine Unternehmergesellschaft, auch UG genannt, gründen will, der
weiß garantiert, dass sich das Mindestkapital hier nur auf einen sehr
geringen Betrag beläuft. Alles was man bei der Anmeldung der UG nämlich
braucht ist ein einziger Euro. Daher wird die UG deshalb auch Mini-GmbH
genannt. Manche Menschen sagen daher auch 1-Euro-GmbH zu dieser
Unternehmensform. Aber Kapital hin oder her, wer eine UG eintragen
möchte, der sollte trotzdem natürlich auf alle nötigen Formalitäten
achten, wenn er anfangen möchte Geld zu verdienen.
Dies sollte man bei einer UG Anmeldung bedenken
Für eine UG muss man ein Handelsregister anmelden. Dazu muss das eben
angesprochene Kapital jedoch bereits eingezahlt sein. Zudem gibt es
eine weitere gesetzliche Auflage, laut der man jedes Jahr 25% des
erwirtschafteten Profites wieder in die Firma einführen muss. Hier geht
es also um eine Kapitalbildung für das Unternehmen selbst, das sich so
Rücklagen erwirtschaftet. Von dieser Pflicht wird man allerdings dann
befreit, wenn eine genügend große Summe angesammelt wurde, die der
Einlage einer normalen GmbH gleicht. Dies sind 25.000 Euro. Bedenkt man
dies, so muss man sich auch noch um die Satzung kümmern, die ein jedes
Unternehmen braucht. Dort werden zum Beispiel die Fragen des
Firmensitzes, der Gesellschafter, des Geschäftsführers, der
Gewinnausschüttung, der Auflösung und Ähnliches geklärt. Man findet
hierzu bereits viele Mustervorlagen im Internet. Zudem muss man beim
Handelsregister auch die Liste mit den Gesellschaftern abgeben. Auch den
Geschäftsführer muss man benennen und auch hier gibt es bestimmte
Regelungen, wer Geschäftsführer werden darf. Alle Unterlagen müssen
zudem notariell beglaubigt werden. Der Notar übernimmt dann meist auch
die Anmeldung zum eigentlichen Eintrag.