Anmeldung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Wer eine Unternehmergesellschaft, auch UG genannt, gründen will, der weiß garantiert, dass sich das Mindestkapital hier nur auf einen sehr geringen Betrag beläuft. Alles was man bei der Anmeldung der UG nämlich braucht ist ein einziger Euro. Daher wird die UG deshalb auch Mini-GmbH genannt. Manche Menschen sagen daher auch 1-Euro-GmbH zu dieser Unternehmensform. Aber Kapital hin oder her, wer eine UG eintragen möchte, der sollte trotzdem natürlich auf alle nötigen Formalitäten achten, wenn er anfangen möchte Geld zu verdienen.

Dies sollte man bei einer UG Anmeldung bedenken

Für eine UG muss man ein Handelsregister anmelden. Dazu muss das eben angesprochene Kapital jedoch bereits eingezahlt sein. Zudem gibt es eine weitere gesetzliche Auflage, laut der man jedes Jahr 25% des erwirtschafteten Profites wieder in die Firma einführen muss. Hier geht es also um eine Kapitalbildung für das Unternehmen selbst, das sich so Rücklagen erwirtschaftet. Von dieser Pflicht wird man allerdings dann befreit, wenn eine genügend große Summe angesammelt wurde, die der Einlage einer normalen GmbH gleicht. Dies sind 25.000 Euro. Bedenkt man dies, so muss man sich auch noch um die Satzung kümmern, die ein jedes Unternehmen braucht. Dort werden zum Beispiel die Fragen des Firmensitzes, der Gesellschafter, des Geschäftsführers, der Gewinnausschüttung, der Auflösung und Ähnliches geklärt. Man findet hierzu bereits viele Mustervorlagen im Internet. Zudem muss man beim Handelsregister auch die Liste mit den Gesellschaftern abgeben. Auch den Geschäftsführer muss man benennen und auch hier gibt es bestimmte Regelungen, wer Geschäftsführer werden darf. Alle Unterlagen müssen zudem notariell beglaubigt werden. Der Notar übernimmt dann meist auch die Anmeldung zum eigentlichen Eintrag.